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Nächste Termine

Sa 09.Dez. 19:00 - 20:00 Uhr
Ökumen. musikalische Andacht im Advent
Christus König, Dagersheim
So 10.Dez.
Zweiter Advent
So 10.Dez. 09:30 - 10:30 Uhr
Eucharistiefeier (Robert)
Christus König, Dagersheim
So 10.Dez. 15:00 - 15:45 Uhr
Adventsliedersingen (Breuer)
kath. Gemeindehaus, Darmsheim
Do 14.Dez. 16:00 - 17:00 Uhr
Gottesdienst im Haus an der Schwippe
Haus an der Schwippe
Do 14.Dez. 18:00 - 19:00 Uhr
Versöhnungsgottesdienst (Breuer)
St. Stephanus, Darmsheim
Sa 16.Dez. 19:00 - 20:00 Uhr
Ökumen. musikalische Andacht im Advent
evangelische Kirche, Darmsheim
So 17.Dez.
Dritter Advent
So 17.Dez. 10:30 - 11:30 Uhr
Wortgottesdienst mit Kommunionfeier (Breuer)
St. Stephanus, Darmsheim
Sa 23.Dez. 19:00 - 20:00 Uhr
Ökumen. musikalische Andacht im Advent
Christus König, Dagersheim
So 24.Dez.
Vierter Advent
Mo 25.Dez.
Erster Weihnachtstag

Ergebnis der Wahl zum Kirchengemeinderat

KGR Wahl Logo Wie siehts aus 90

Ergebnisse der Wahl des Kirchengemeinderats
am 22. März 2020
in der Kirchengemeinde Christus König Dagersheim
im Dekanat Böblingen


Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben:

1. Die Zahl der Wahlberechtigten: 2.294
2. Die Zahl der Wähler/-innen: 296
3. Die Zahl der gültigen Stimmzettel: 296
4. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel: 0
5. Die Zahl der gültigen Stimmen: 2.305

Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:

  Name Stimmen   Name Stimmen
1 Moroff, Anke 255 6 Dr. Leitermann, Bernhard 229
2 Berner, Edeltraud 242 7 Binz, Ralf 226
3 Laslop, Klothilde 242 8 Gazur, Jacek Jozef 218
4 Erdemann, Thomas 241 9 Schaettgen, Elisabeth 217
5 Stein, Hildegard 237 10 Zahn, Andrea 198


Wahlanfechtung
(§ 28 Kirchengemeindeordnung)
1. Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden.
2. Gründe für die Wahlanfechtung sind:
    a) Mängel in der Person eines Gewählten oder
    b) Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.

Sindelfingen, den 05. April 2020

Der Wahlausschuss

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